Kinderkrankentage für 2021 erhöht

Kinderkrankengeld

Homeoffice und Kinderbetreuung nebenbei: In Zeiten der Coronakrise wird das für viele Arbeitnehmer zum Regelfall – jetzt werden Kinderkrankentage für 2021 erhöht.

Erhöhung der Kinderkrankentage für Arbeitnehmer

Die Kinderkrankentage werden für das Jahr 2021 erhöht. Pro Kind stehen demnach jedem Elternteil statt wie bisher 10 nunmehr 20 Kinderkrankentage zur Verfügung, Alleinerziehenden 40 statt bisher 20 Tage. Bei mehreren Kindern hat jeder Elternteil insgesamt einen Anspruch auf maximal 45 Arbeitstage. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch auf maximal 90 Arbeitstage.

Dieser Anspruch gilt nicht nur bei Krankheit des Kindes, sondern auch, wenn Kitas und Schulen pandemiebedingt geschlossen sind oder die Betreuung eingeschränkt ist. Die geänderte Regelung ist rückwirkend zum 05.01.2021 in Kraft getreten und soll berufstätige Eltern bei der Betreuung ihrer Kinder entlasten.

Arbeitnehmer können den Anspruch auf Kinderkrankentage auch an ihren Ehepartner abgebenjedoch nur mit Zustimmung des Arbeitgebers!

Nur in diesen Fällen gibt es Kinderkrankengeld

Voraussetzungen für den Erhalt von Kinderkrankengeld ist, dass

  • sowohl der betroffene Elternteil als auch das Kind gesetzlich krankenversichert sind,
  • das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist,
  • keine andere im Haushalt lebende Person das Kind beaufsichtigen kann.
  • Keinen Anspruch haben privat versicherte Arbeitnehmer, geringfügig Beschäftigte und gesetzlich versicherte Arbeitnehmer, deren Kind beim privat versicherten Elternteil versichert ist.

Anspruchsberechtigt sind auch Eltern, die im Homeoffice arbeiten könnten.

Versicherte müssen als Nachweis den Krankenschein oder eine Bescheinigung, dass wegen geschlossener Schule oder Kita ein Betreuungsbedarf besteht, bei ihrer Krankenkasse einreichen.

Zur Berechnung des Kinderkrankengelds muss der Arbeitgeber der Krankenkasse eine Entgeltbescheinigung erstellen.

 

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Katharina Winand, Rechtsanwältin

K.Winand@bwlc.de